Die verpflichtende Chatkontrolle soll erstmal nur bekannte Straftaten suchen, die Suche nach anderen Inhalten bleibt zunächst freiwillig. Das schlägt Ungarn vor, damit sich die EU-Staaten doch noch auf eine gemeinsame Position einigen. Der Rat will in den nächsten Wochen über den Vorschlag verhandeln. https://netzpolitik.org/2024/staendige-vertreter-ungarn-nimmt-neuen-anlauf-zur-chatkontrolle/
Innenministerin Faeser will der Polizei erlauben:
1. heimlich in Wohnungen einzubrechen, um Staatstrojaner zu installieren.
2. biometrische Rasterfahndung im Internet durchzuführen.
3. Big-Data-Tools wie Palantir/HessenData zu nutzen.
Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf: https://netzpolitik.org/2024/trojaner-biometrie-big-data-wir-veroeffentlichen-den-entwurf-zum-neuem-bka-gesetz/
Justizminister Buschmann: "Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab."
@1808e28b von @02b98c4e kritisiert: "Die EU-Kommissarin führt Parlament und Öffentlichkeit in die Irre. Europas größtes Netzwerk für digitale Rechte versuchte dreimal, sich mit der Kommissarin zu treffen, und wurde jedes Mal abgewiesen. Die Behauptung, der politische Entscheidungsprozess sei unvoreingenommen und repräsentativ gewesen, stellt eine falsche Darstellung der Realität dar."
Generalanwalt beim https://chaos.social/@Curia@social.network.europa.eu: "Die Vorratsspeicherung und der Zugriff auf Identitätsdaten, die mit der verwendeten IP-Adresse verknüpft sind, sollten erlaubt sein, wenn diese Daten den einzigen Anhaltspunkt darstellen, um die Identität von Personen zu ermitteln, die ausschließlich im Internet Urheberrechtsverletzungen begangen haben." Keine Ahnung, wie das mit den bisherigen Urteilen zusammenpassen soll, wonach VDS nicht geht, auch nicht bei schweren Straftaten.
Das BKA will weder bestätigen noch dementieren, dass es den Staatstrojaner NSO Pegasus gekauft hat. Dieses Mauern ist neu, FinFisher haben sie sofort bestätigt. Das bezeichnen sie als Fehler: "Die frühere Transparenzstrategie hat aus Sicht des BKA nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht." Das nehmen wir nicht hin: Wir verklagen das BKA. https://netzpolitik.org/2023/staatstrojaner-pegasus-wir-verklagen-das-bka-zum-dritten-mal/
Das Bundeskriminalamt verweigert Auskunft über seinen Kaufvertrag zum Staatstrojaner NSO Pegasus. Obwohl der Kauf des berüchtigten Trojaners allgemein bekannt ist, will die Polizei geheimhalten, ob es überhaupt einen Vertrag gibt. Das nehmen wir nicht hin und verklagen das BKA. https://netzpolitik.org/2023/staatstrojaner-pegasus-wir-verklagen-das-bka-zum-dritten-mal/
Vorratsspeicherung ist rechtswidrig, Teil 2342: "Die Verpflichtung der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zur Speicherung der dort genannten Telekommunikations-Verkehrsdaten ist in vollem Umfang unvereinbar mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und daher nicht anwendbar." https://www.bverwg.de/pm/2023/66
Notes by Andre Meister | export