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 Die Vorratsdatenspeicherung ist weiterhin rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgestellt. Nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Koalitionsvertrag und Gerichtsurteile nicht umsetzen und beharrt auf der anlasslosen und massenhaften Datenspeicherung. https://netzpolitik.org/2023/bundesverwaltungsgericht-vorratsdatenspeicherung-ist-und-bleibt-illegal/