Oddbean new post about | logout
 Vorratsspeicherung ist rechtswidrig, Teil 2342: "Die Verpflichtung der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zur Speicherung der dort genannten Telekommunikations-Verkehrsdaten ist in vollem Umfang unvereinbar mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und daher nicht anwendbar." https://www.bverwg.de/pm/2023/66