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 🤬  ich hoffe der Lappen wurde direkt geschreddert. Und dass wir endlich mal höchtgerichtlich feststellen, dass "übersehen" ein Schuldeingestädnis ist, dass zum sofortigen Verlust der Fahrerlaubnis führen muss

https://www.tagesspiegel.de/berlin/auf-zebrastreifen-uberfahren-senioren-ehepaar-nach-verkehrsunfall-in-berlin-hellersdorf-schwer-verletzt-10556404.html 
 Wer "Augenblickversagen" als Erklärung für sich in Anspruch nehmen können wirll, darf gern zu Fuß auf Gehwegen unterwegs sein. 
 @093bfab1 Ein Auto steht in seiner Gefährlichkeit einer Schußwaffe im Grunde nicht nach. Wenn jemand eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein besitzt und mit einer Waffe jemanden, auch fahrlässig, verletzt ist regelmäßig von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen,  und die entsprechende Berechtigung ist zu entziehen. Warum gilt das für die Waffe Auto nicht?