nostr:npub1pyal4v0x2hp2hjce77q0rn9rr89nval7pwn99pkm8x7dvrkdynps4vt3nn Ein Auto steht in seiner Gefährlichkeit einer Schußwaffe im Grunde nicht nach. Wenn jemand eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein besitzt und mit einer Waffe jemanden, auch fahrlässig, verletzt ist regelmäßig von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen, und die entsprechende Berechtigung ist zu entziehen. Warum gilt das für die Waffe Auto nicht?