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 @093bfab1 Ein Auto steht in seiner Gefährlichkeit einer Schußwaffe im Grunde nicht nach. Wenn jemand eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein besitzt und mit einer Waffe jemanden, auch fahrlässig, verletzt ist regelmäßig von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen,  und die entsprechende Berechtigung ist zu entziehen. Warum gilt das für die Waffe Auto nicht? 
 @a27e36fb Das ist IMHO eine sehr berechtigte Frage.