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 #Justiz #Demokratie #noAfD #Rechtsstaat #Parteiverbot 

Das BVerfG nimmt bei Parteiverbotsverfahren nicht allein die offiziellen Parteiprogramme - zu denen im Fall der AxD auch "Unvereinbarkeitsbeschlüsse" u.a. in Richtung exNPD / "Die Heimat" - zählen, sondern vor allem das tatsächliche Verhalten der Parteiführung und wichtiger Mitglieder in Bedacht.

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 @0772035b 
Um so weniger verstehe ich das Zaudern von Olaf Scholz, der ja ebenfalls Jurist ist und das alles aus dem Studium wissen sollte. 
 Dann sollte Olaf Scholz schon lange im Gefängnis sein wegen seiner Bank Geschichten. Und alles Rechte zu verbieten und das Demomratie nennen, ist noch dümmer