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 #Justiz #Demokratie #noAfD #Rechtsstaat #Parteiverbot 

Das BVerfG nimmt bei Parteiverbotsverfahren nicht allein die offiziellen Parteiprogramme - zu denen im Fall der AxD auch "Unvereinbarkeitsbeschlüsse" u.a. in Richtung exNPD / "Die Heimat" - zählen, sondern vor allem das tatsächliche Verhalten der Parteiführung und wichtiger Mitglieder in Bedacht.

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