#Justiz #Demokratie #noAfD #Rechtsstaat #Parteiverbot Das BVerfG nimmt bei Parteiverbotsverfahren nicht allein die offiziellen Parteiprogramme - zu denen im Fall der AxD auch "Unvereinbarkeitsbeschlüsse" u.a. in Richtung exNPD / "Die Heimat" - zählen, sondern vor allem das tatsächliche Verhalten der Parteiführung und wichtiger Mitglieder in Bedacht. 1/4