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 Was schief läuft in diesem Land?

Das Ordnungsamt lässt ein Motorrad von einem E-Kfz-Ladeparkplatz auf den Gehweg umsetzen (also von einem Verbot in ein anderes).

Und nicht mal das Gericht rügt das!

"Der Fahrer des Abschleppfahrzeuges versetzte das Kraftrad auf den angrenzenden Bürgersteig."

https://openjur.de/u/2475556.html 
 "Als Gefahr im polizei- und ordnungsrechtlichen Sinne ist insbesondere der Verstoß gegen Rechtsnormen anzusehen."

"Die Versetzung war geeignet und erforderlich, um den Verstoß gegen die Parkregelung zu beseitigen. Sie war unter Inanspruchnahme eines Abschleppunternehmens auch angemessen. Eine den Kläger weniger beeinträchtigende Maßnahme als die vorgenommene Versetzung kam nicht Betracht"

Und jetzt wiederholen wir gemeinsam: 
Ein Knöllchen beseitigt die Gefahr nicht

https://openjur.de/u/2475556.html