Threema-Blogpost zum neuen Datenschutzgesetz:
"Bis anhin zog der unbedachte Einsatz von Instant-Messaging-Diensten zu geschäftlichen Zwecken in der Schweiz schlimmstenfalls eine Empfehlung zur Unterlassung durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) nach sich."
Sehr viel schweizerischer als "eine Empfehlung zur Unterlassung aussprechen" geht gar nicht 😄
https://threema.ch/de/work/blog/posts/ndsg
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