Threema-Blogpost zum neuen Datenschutzgesetz: "Bis anhin zog der unbedachte Einsatz von Instant-Messaging-Diensten zu geschäftlichen Zwecken in der Schweiz schlimmstenfalls eine Empfehlung zur Unterlassung durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) nach sich." Sehr viel schweizerischer als "eine Empfehlung zur Unterlassung aussprechen" geht gar nicht 😄 https://threema.ch/de/work/blog/posts/ndsg