Mal ne Frage an Expert*innen Jura/Medizin/Geflüchtete, auf die Google keine Antwort weiß:
Müssen Kassen z.B. für Beinprothesen bezahlen, wenn die/der Versicherte zum Zeitpunkt des Verlustes des Beines noch nicht versichert bzw. nicht in D war? Also, könnte die Kasse die Kostenübernahme ablehnen mit diesem Argument?
Bitte nur antworten, wenn du etwas hilfreiches sicher weißt, gerne mit Quelle.
Aber ansonsten gerne weiterboosten.
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