Mal ne Frage an Expert*innen Jura/Medizin/Geflüchtete, auf die Google keine Antwort weiß: Müssen Kassen z.B. für Beinprothesen bezahlen, wenn die/der Versicherte zum Zeitpunkt des Verlustes des Beines noch nicht versichert bzw. nicht in D war? Also, könnte die Kasse die Kostenübernahme ablehnen mit diesem Argument? Bitte nur antworten, wenn du etwas hilfreiches sicher weißt, gerne mit Quelle. Aber ansonsten gerne weiterboosten. #Ukraine #Krankenkasse #Medizin #Jura #Geflüchtete