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 Mal ne Frage an Expert*innen Jura/Medizin/Geflüchtete, auf die Google keine Antwort weiß:

Müssen Kassen z.B. für Beinprothesen bezahlen, wenn die/der Versicherte zum Zeitpunkt des Verlustes des Beines noch nicht versichert bzw. nicht in D war? Also, könnte die Kasse die Kostenübernahme ablehnen mit diesem Argument?

Bitte nur antworten, wenn du etwas hilfreiches sicher weißt, gerne mit Quelle.
Aber ansonsten gerne weiterboosten.

#Ukraine
#Krankenkasse
#Medizin
#Jura
#Geflüchtete