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 Massenhafte Straffreiheit für NS-Straftäterinnen und -täter? Dazu kam es tatsächlich, als am 1. Oktober 1968 das „Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ in Westdeutschland in Kraft trat. 

Wie es genau dazu kam, erfahrt ihr auf https://www.bpb.de/541083

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