@0722ce01 @4883f51d und gegen die "unnötige Emotionalisierung" hilft ein Blick in den § 2 Abs. 2a StVO. Aber wer will schon die nüchterneden Fakten hören, die stören ja nur das Empfinden dass die Straße uneingeschränkt dem Autoverkehr gehören würde
@093bfab1 Ich dachte, es geht hier um die Formulierung von Überschriften in Printmedien und nicht um die Auslegung von Gesetzen? Dein Link erzeugt bei mir übrigens einen 404. Und §2 Abs. 2a finde ich in der StVO auch nicht, in Abs. 2 geht es um das Rechtsfahrgebot. 🤔 https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html