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 Alle guten Dinge sind drei: nach dem Europäischen Gerichtshof und unserer Klage beim Bundesverfassungsgericht, stellt nun auch das Bundesverwaltungsgericht fest wofür wir seit zwei Jahrzehnten kämpfen: die Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig!

Bei einem #Überwachungszombie wie der #Vorratsdatenspeicherung ist jeder zusätzliche Sargnagel wichtig. Denn die Bundesinnenministerin Nancy Faeser will die #VDS als „IP-Vorratsdatenspeicherung“ wiederbeleben - dem Koalitionsvertrag zu trotz. 
Das muss jetzt aufhören. Die Vorratsdatenspeicherung hat in einem Rechtsstaat keinen Platz. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Urteile endlich umzusetzen und die Gesetzesleiche zu streichen!

@6fef32ab:
https://netzpolitik.org/2023/bundesverwaltungsgericht-vorratsdatenspeicherung-ist-und-bleibt-illegal/ 
 @3154e20d @6fef32ab und dennoch hat dieses Bundesinnendings kurz danach schon wieder dafür getrommelt. 🤬