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 Hessischer Verwaltungsgerichtshof untersagt Fahrraddemo auf der A5 in Frankfurt

Die für Sonntag geplante Fahrraddemo gegen den Ausbau der A5 darf doch nicht auf der Autobahn selbst stattfinden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof urteilte, anders als durch ein Verbot lasse sich das Risiko von Staus und Unfällen nicht mindern. Die Organisatoren verlegen die Demo.

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