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 nostr:npub1fw95d5sq6v9wpwhkgwumrynf989yqvnrnt6gnhuzw98hrqhrtprslnhlfe nostr:npub1gdpwfsjjtswgykx08sxfsscr5y5vmx453dcvu3v748wl87p9nk4sh4tcz9 nostr:npub1077vlc08f6kr82rkcyctjqkugsvfz3gffq75gxhlcq82fn9xvytqj0mxnm Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sagen Gerichte dass man "ständigen Zugriff" auf das Fahrzeug haben muss. Es genügt also, sich in Sichtweite des Fahrzeugs aufzuhalten, dass man das Fahrzeug unverzüglich entfernen könnte, dass es als Halten durchgehen kann