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 @4b8b46d2 @4342e4c2 @7fbccfe1 Nun, und ich habe dich darauf hingewiesen wie dieses wörtliche Zitat von der Rechtsprechung angewandt wird.

"Solange ein Fahrzeugführer nach dem Aussteigen noch in der Lage ist, jederzeit wieder den Fahrersitz einzunehmen und wegzufahren, hat er es nicht im Sinne des § 12 Abs 2 StVO verlassen." (1 Ob OWi 178/76)