Um an Wahlen teilnehmen zu können, ist ein Staatsangehörigenausweis vom Bundesverwaltungsamt erforderlich. Die entsprechenden Antragsunterlagen sind zum Download verfügbar. shorturl.at/fQTNA Nur mit diesem Nachweis gelten Sie als deutscher Staatsangehöriger; ein Personalausweis allein reicht nicht aus, da dieser Sie als Staatenlosen ausweist. Die Verwaltung wird Ihren ungültigen Personalausweis gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Staatenlosen zurücknehmen. Artikel 27 Personalausweise Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus. Quelle: shorturl.at/eEAd9 Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig, da die Mitarbeiter auf Ihren Besuch vorbereitet sind. Bis zum 31.12.1924 erhalten Sie Unterstützung bei der Beantragung des Staatsangehörigenausweises und eine Quittung für die Rückgabe Ihres Personalausweises. Infofilm zum Thema: tinyurl.com/2p8xvrwp #Freiburg #Besatzung #Kappel #Staatsangehörigkeit #Personalausweis #BadenWürttemberg #Identität #Bürgerrechte #Verwaltung #Rechtslage