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 @b02f6e42 

Es gibt überhaupt keinen Grund für Privatjets (außer vielleicht Transport von Organen für Transplantationen, und da könnte man eine Ausnahme machen). Auch nicht international.

Aber ich denke, hier kann tatsächlich mal der Markt regeln: €50.000 Startgebühr bundesweit. 
Und wichtig: Bei Firmen- & Leasingjets keine Anrechnung der Kosten auf Betriebsausgaben, sondern als Gewinnausschüttung zu versteuern.

Das sollte die Zahl der Flüge massiv reduzieren. 
 @94576702
noch einfacher: keine Starterlaubnis bei Zielflughäfen unter 300 km.
@b02f6e42 @9cfadd5e