Wer sogenannte kinderpornografische Inhalte besitzt oder verbreitet, muss künftig nicht mehr angeklagt werden, das ermöglicht ein niedrigeres Strafmaß. Dabei es geht nicht um die Verharmlosung sexualisierter Gewalt, sondern um diejenigen, die sich ohne kriminelle Absichten strafbar gemacht haben. https://netzpolitik.org/2024/kinderpornografie-paragraf-bundestag-senkt-mindeststrafen/