Oddbean new post about | logout
 Es gibt ja deutsche Gesetze die wirken als wären sie unter Einfluss ominöser Substanzen entstanden. Nun hab ich aber eins gefunden, das ich absolut begrüße: 202a Absatz 1, Punkt 2:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Gaffer in den Bau!