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 Recht: Entgeltliche Beratungstätigkeit von Abgeordneten kann strafbar sein

Ein neuer Straftatbestand zu unzulässiger Interessenwahrnehmung soll eine durch den BGH ausdrücklich bestätigte „Lücke“ im Gesetz schließen. Der Gesetzgeber definiert darin Grenzen für Nebentätigkeiten.

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