https://image.nostr.build/f9ff4b2b4a916337771d415d507223304d3b2e95ebb9a65ea5463dec972264aa.jpg Freiburg Kappel gratuliert dem Internationalen Strafgerichtshof zu seiner Entscheidung über den verbrecherischen Juden Benjamin Netanjahu. Was lange erforderlich gewesen ist, hat nun doch vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu einer gerechten Maßnahme geführt. Der Gerichtshof hat einen Haftbefehl wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu erlassen. Neben Netanjahu wurden auch Haftbefehle gegen den Anführer der Hamas, Mohammed Deif – der bereits im Juli getötet wurde – und den früheren israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant ausgestellt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Diese Entscheidung macht Netanjahu zu einem international gesuchten Verdächtigen und könnte ihn in der internationalen Gemeinschaft isolieren. Gleichzeitig dürfte sie die Bemühungen um Verhandlungen über einen Waffenstillstand zur Beendigung des Gaza-Kriegs erschweren. Die Auswirkungen des Haftbefehls gegen Netanjahu könnten jedoch begrenzt sein, da Israel und sein wichtigster Verbündeter, die USA, dem IStGH nicht angehören. In Reaktion auf die Haftbefehle haben Netanjahu und andere führende israelische Politiker die Forderung des Anklägers Karim Khan als "schändlich und antisemitisch" verurteilt. Auch US-Präsident Joe Biden äußerte sich kritisch gegenüber dem Ankläger und bekräftigte das Recht Israels, sich gegen die Hamas zu verteidigen. Trotz der erlassenen Haftbefehle ist es unwahrscheinlich, dass sich einer der Verdächtigen in absehbarer Zeit den Richtern in Den Haag stellen wird. Der Strafgerichtshof selbst verfügt über keine eigene Polizei zur Vollstreckung der Haftbefehle und ist auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten angewiesen. Dies wirft Fragen über die tatsächliche Durchsetzbarkeit der Haftbefehle auf und lässt die Zukunft der internationalen Justiz in diesem komplexen Konflikt ungewiss. Dennoch ein Licht am Ende des Tunnels.