Doch, wenn wir das vereinbart haben. Wirklich.
Von "Menschenrecht" hat auch niemand gesprochen, die sind unveräußerlich. Das "Menschenrecht" bringst du hier gerade zum ersten mal ins Spiel und hat mit der Vertragsautonomie (abseits der mittelbaren Trittwirkung) erst einmal überhaupt nichts zu tun.