Gericht verbietet Produktwerbung mit "Anti-Kater" - Lebensmittel sind keine Arzneimittel
Party, Alkohol und Elektrolyte: Die Werbung für und der Verkauf von Lebensmitteln mit der Angabe "Anti-Kater" sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unzulässig. Ähnliche Bezeichnungen, die das gleiche bedeuten, sind noch nicht verboten.
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