Gericht: Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die hessische AfD als Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die Partei bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit.
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