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 Wir haben einen Informationsflyer für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) veröffentlicht. Er erläutert, welche Unternehmen unter die Definition UBI nach § 2 Absatz 14 BSIG fallen und welche Pflichten damit einhergehen, zum Beispiel bei der Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen.

Darüber hinaus zeigt der Flyer, wie wir als BSI UBI unterstützen und welche Vorteile die kostenlose Teilnahme an der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) bietet.

👉 https://www.bsi.bund.de/dok/1095458