Wir haben einen Informationsflyer für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) veröffentlicht. Er erläutert, welche Unternehmen unter die Definition UBI nach § 2 Absatz 14 BSIG fallen und welche Pflichten damit einhergehen, zum Beispiel bei der Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen. Darüber hinaus zeigt der Flyer, wie wir als BSI UBI unterstützen und welche Vorteile die kostenlose Teilnahme an der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) bietet. 👉 https://www.bsi.bund.de/dok/1095458