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Informationen zu den Maßnahmen, die deutsche Staats-
angehörige gemäß Art. 5 EGBGB, Abs. 1, Satz. 2 ergrei-
fen sollten.


I. Einleitung

In diesem Gutachten wird erörtert, welche Maßnahmen deutsche Staatsangehörige ergreifen sollten, um ihre rechtliche Stellung gemäß Art. 5 EGBGB, Abs. 1, Satz 21 zu wahren und um sicherzustellen, dass ihre Staatsangehörigkeit korrekt dokumentiert ist. 

Insbesondere wird die Rückgabe eines Personalausweises mit der Eintragung „DEUTSCH“ betrachtet, wenn die Abstammung bis vor 1914 nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) nachgewiesen werden kann.

II. Rechtslage und Argumentation

1. Rechtsgrundlage der Staatsangehörigkeit
Nach dem RuStAG wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (ius sanguinis) erworben. 

Ein Nachweis der Abstammung bis vor 1914 kann die deutsche Staatsangehörigkeit belegen. 
Dies ist besonders relevant für Personen, deren Staatsangehörigkeit möglicherweise nicht eindeutig dokumentiert ist.

2. Vorrang der deutschen Staatsangehörigkeit (Art. 5 EGBGB)

Art. 5 EGBGB legt fest, dass, wenn eine Person auch Deutscher ist, diese Rechtsstellung Vorrang hat. 

Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit und die damit verbun-
denen Rechte und Pflichten anerkannt werden müssen. 

Die korrekte Dokumentation dieser Staatsangehörigkeit ist entscheidend für die rechtliche Identität der Person.

Gesetzes Text von Art. 5 EGBGB im Anhang auf Seite 20.

III. Empfohlene Maßnahmen für deutsche Staatsangehörige

1. Nachweis der Abstammung Deutsche Staatsangehörige sollten alle relevanten Dokumente sammeln, die ihre Abstammung bis vor 1914 belegen. 

Dazu gehören Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und andere
offizielle Dokumente, die die familiäre Verbindung zur deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen.


2. Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Es wird empfohlen, einen international anerkannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, um die deutsche Staatsangehörigkeit offiziell zu dokumentieren. 

Dieser Ausweis kann als rechtlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit in internationalen Kontexten dienen.


3. Rückgabe des Personalausweises

Wenn die Eintragung „DEUTSCH“ im Personalausweis nicht den tatsächlichen rechtlichen Status widerspiegelt, sollten Staatsangehörige die Rückgabe des Personalausweises in Erwägung ziehen. Dies kann helfen, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Identität korrekt dokumentiert ist.



4. Rechtsberatung in Anspruch nehmen

Es ist ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Umstände zu klären und um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte zur Wahrung der Staatsangehörigkeit und zur korrekten Dokumentation unternommen werden.

Sie erhalten die kostenfreie Rechtsberatung 
im Geschäftsbereich der 
Ortsverwaltung Freiburg-Kappel im Rathaus Freiburg-Kappel, 

Großtalstraße 45, 
79117 Freiburg, 

nach Terminvereinbarung telefonisch unter 0761 / 61108 - 0 oder 

per Fax unter 0761 / 6 11 08 - 99

bzw. per Mail unter ov-kappel@stadt.freiburg.de



5. Information über internationale Rechtsnormen

Staatsangehörige sollten sich über ihre Rechte gemäß internationalen Rechtsnormen informieren, insbesondere über das Übereinkommen über die Staatenlosen und andere relevante völkerrechtliche Verpflichtungen. 

Dies kann helfen, ihre rechtliche Position zu stärken und sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.



IV. Fazit

Deutsche Staatsangehörige sollten proaktive Maßnahmen ergreifen, um ihre rechtliche Stellung gemäß Art. 5 EGBGB, Abs. 1, Satz 2 zu wahren. Dazu gehört der Nachweis der Abstammung, die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises, die Rückgabe eines möglicherweise irreführenden Personalausweises, die Inanspruchnahme von Rechtsbera-
tung und die Information über internationale Rechtsnormen. Diese Schritte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Staatsangehörigkeit korrekt dokumentiert ist und die damit verbundenen Rechte und Pflichten angemessen geschützt werden.

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