# Demokratiefördergesetz - ein trojanisches Pferd?
Das von Innenministerin Faeser geplante Demokratiefördergesetz soll laut Regierung die wehrhafte Demokratie stärken. Doch könnte es in den falschen Händen nicht auch zur Schwächung der Demokratie missbraucht werden?
Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, doch Faeser drückt bei der Umsetzung massiv aufs Tempo. Angesichts ihrer autoritären Tendenzen besteht Anlass zur Sorge.
Bereits seit Monaten treibt Faeser eine Änderung des Disziplinarrechts für Beamte um. Kernpunkt: Eine Umkehr der Beweislast bei Extremismusvorwürfen. Musste bisher der Dienstherr extremistisches Fehlverhalten nachweisen, soll nun der Beamte seine Verfassungstreue belegen müssen. Ein klarer Bruch mit dem Grundsatz der Unschuldsvermutung, den Faeser offen als störend empfindet.
Noch ist diese Beweislastumkehr nicht beschlossen. Doch Faesers Eifer dabei belegt: Sie hat ein gespaltenes Verhältnis zu rechtsstaatlichen Prinzipien. Für sie gilt offenbar: Wo Regierung draufsteht, ist auch schon Regierung drin. Ob jemand wirklich extremistisch ist, spielt kaum eine Rolle - die Macht zur Diffamierung und Entfernung missliebiger Beamter ist das Ziel.
Angesichts dieser autoritären Tendenz Faesers muss man sich ernsthaft fragen: Will diese Ministerin die Demokratie schützen? Oder geht es ihr nur darum, politische Gegner auszuschalten?
Diese Frage stellt sich umso dringlicher bei einem Blick auf das geplante Demokratiefördergesetz, das Faeser nun durch den Bundestag peitschen möchte. Liest man den Gesetzesentwurf, klingt alles gut und richtig. Die Demokratie soll gestärkt, Extremismus bekämpft werden.
Doch bei näherem Hinsehen offenbart der Entwurf erschreckend viel Interpretationsspielraum. Was ist Extremismus? Wann liegt Verfassungsfeindlichkeit vor? All das wird im Gesetz nicht klar definiert. Ein gefundenes Fressen für eine Ministerin wie Faeser, die schon bei harmloser Opposition gern zum politischen Rundumschlag ausholt.
Man muss kein Hellseher sein, um die Gefahren zu erkennen: Unter dem Deckmantel der Demokratieförderung könnte Faeser unliebsame Menschen und Gruppen diffamieren und aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Regierungskritische Medien und NGOs könnten finanziell ausgetrocknet, ihr Ruf ruiniert werden.
Die Beweislastumkehr aus dem Disziplinarrecht ließe sich so auf subtile Weise auf die ganze Gesellschaft übertragen: Wer ins Visier der Regierung gerät, müsste plötzlich seine demokratische Gesinnung nachweisen. Ein Damoklesschwert, das kritische Stimmen zum Schweigen bringen soll.
All dies wäre ein klarer Missbrauch des Gesetzes, das eigentlich die Demokratie stärken soll. Doch dieses Risiko ignoriert Faeser geflissentlich. Ihr Verständnis von Demokratie ist ohnehin ein sehr eigenwilliges. Für sie bedeutet Demokratie gleichbedeutend mit linientreuem Wohlverhalten. Eine beklemmende Vorstellung.
Man kann Faeser daher nur dringend raten, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und zunächst rechtsstaatliche Bedenken auszuräumen. Sollte sie weiter auf ein Schnellverfahren drängen, ist höchste Skepsis angebracht. Die kritische Öffentlichkeit jedenfalls beobachtet Faesers Treiben nun mit Argusaugen. Die Demokratie ist kein Spielball für autoritäre Machtgelüste.